Von Gesetzes wegen ist der Engrosmarkt ein geschlossener Markt. Der Gesetzgeber verlangt, dies auf geeignete Art sicherzustellen. Das heisst auch, die heutigen technischen Möglichkeiten zu nutzen. Deshalb ein elektronisches Zutrittssystem.
Zusätzlich gibt es noch weitere wichtige Gründe: Vor der Einführung des Zutrittssystems waren zunehmend unberechtigte Personen und Fahrzeuge auf dem Areal anzutreffen. Auch wurde oft Ware deponiert, welche die Betriebsabläufe behinderte. Dies zum Nachteil der Mieter und Kunden.
Das Zutrittssystem allein wird zwar die Einhaltung der Marktordnung nicht durchsetzen, doch haben wenigstens nur noch die Berechtigten zu den vereinbarten Konditionen Zutritt.
Besucher entrichten gerechterweise ihren Obulus an die allgemeinen Kosten. Kontrollen vor Ort sind deshalb auch in Zukunft nicht zu umgehen, und Bussen werden wohl auch in Zukunft ausgesprochen werden müssen.